Energieausweis

Nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist die Angabe energetischen Kennwerten unter Zuhilfenahme von Energieeffiezienzklassen zwischen A+ und H bei der Ausstellung von Enerigeauweisen verpflichtend. Diese Angaben sind auch bei Immobilienanzeigen sowohl bei Verkauf als auch bei Vermietung anzugeben..

Wir erstellen für Ihr Wohn- und Nichtwohngebäude einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. 

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 Info über den Energieausweis

Erfassungsbogen Wohngebäude

 

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